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Weishaupt Hufbeschlag

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fröndenberg/Ruhr, 01.04.2026

Zwischen dem Eigentümer des zu bearbeitenden Equiden oder einer von ihm beauftragten geschäftsfähigen Person (im Folgenden Auftraggeber) und Weishaupt Hufbeschlag in seiner Funktion als gewerbetreibender Hufschmied (im Folgenden Auftragnehmer) wird mit beiderseitiger Erklärung folgender Werkvertrag geschlossen.
1.1
Der Vertrag kann mündlich (auch durch beauftragte Personen), telefonisch, schriftlich (z. B. per E-Mail, Brief, Zettel, Aushang) oder per Textnachricht (z. B. SMS, Messenger-Dienste) geschlossen werden und ist bindend.
1.2
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Hufbearbeitung und/oder einer vereinbarten Leistung an einem in seinem Eigentum stehenden Pferd.
1.3
Erfolgt der Auftrag durch einen Beauftragten, ohne dass Anzeichen für eine Beauftragung gegen den Willen des Eigentümers vorliegen, wird dessen Einverständnis vorausgesetzt.
1.4
Es wird ein gegenseitiger Werkvertrag geschlossen.
1.5
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Leistung nach bestem Wissen und Gewissen in einer Form auszuführen, die dem Pferd in seiner natürlichen Bestimmung gerecht wird.
1.6
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Mitwirkung, insbesondere zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ablaufs zum vereinbarten Zeitpunkt. Mehraufwand durch z. B. schwieriges Pferd, vernachlässigte Hufe oder Arbeitsunterbrechung wird gemäß Punkt 5.1 zusätzlich berechnet.
1.7
Wird der Auftrag aus Sicht des Auftragnehmers aus Sicherheitsgründen abgelehnt (z. B. wegen Wehrhaftigkeit des Tieres oder unzumutbarer Arbeitsumgebung), ist die Anfahrt zu vergüten – mindestens in Höhe des Preises für eine Barhufbearbeitung laut aktueller Preisliste.
1.8
Muss der Auftrag aus Sicherheitsgründen während der Bearbeitung abgebrochen werden, ist die bis dahin erbrachte Leistung anteilig oder vollständig zu vergüten.
1.9
Verursacht das Tier während der Bearbeitung einen Unfall, haftet der Eigentümer für daraus entstehende Schäden, einschließlich Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Sachschäden.
1.10
Die Zusammenarbeit mit Tierärzten ist ausdrücklich Bestandteil des Behandlungskonzepts. Dies umfasst auch das Anfordern oder Einsehen tierärztlicher Unterlagen wie Röntgenbilder oder Befunde. Die Freigabe zur Weitergabe dieser Unterlagen an den Auftragnehmer erfolgt ausschließlich durch den Kunden direkt gegenüber dem behandelnden Tierarzt. Diese Daten dienen ausschließlich der bestmöglichen Behandlung des Pferdes.
1.11
Der Auftraggeber genehmigt dem Auftragnehmer im Rahmen der AGB die Anfertigung, Speicherung und Aufbewahrung von Bildmaterial (z. B. Fotos, Videos) seines Pferdes zur Dokumentation und Behandlungs-Verlaufskontrolle. Die Aufbewahrung erfolgt unter Beachtung geltender Datenschutzbestimmungen. Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter weishaupt-hufbeschlag.de/datenschutzerklaerung.
1.12
Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsschluss, dass für das behandelte Pferd eine gültige Haftpflichtversicherung vorliegt:
  • Bei Privatpersonen: eine Tierhalterhaftpflichtversicherung
  • Bei gewerblich gehaltenen Pferden: eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung
Die Versicherungspflicht wird im Erstanamnese-Formular sowie bei jeder Folgebehandlung bestätigt.
2.1
Ort und Zeit der Leistungserbringung werden einvernehmlich vereinbart.
2.2
Der Auftragnehmer arbeitet nur in Anwesenheit des Eigentümers oder einer beauftragten geschäftsfähigen Person. Ausnahmen sind möglich.
2.3
Die Arbeitsumgebung muss sicher und geeignet sein. Für die Sicherheit haftet der Auftraggeber oder Stallbetreiber. Ausnahmen können vereinbart werden.
2.4
Änderungen oder Stornierungen von Ort oder Zeit sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer bestätigt wurden.
2.5
Verspätungen von bis zu 30 Minuten durch unvorhergesehene Ereignisse gelten als zumutbar.
2.6
Bei kurzfristiger Absage eines Termins weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 90 € inkl. 19 % MwSt. fällig.
2.7
Ist die Leistung aus sonstigen Gründen nicht möglich, kann ein Schadensersatz bis zur Höhe des Auftragswerts geltend gemacht werden.
2.8
Bei höherer Gewalt oder offensichtlicher Unmöglichkeit entfällt der Schadensersatzanspruch.
3.1
Die Abnahme erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Arbeit durch den Eigentümer oder eine beauftragte geschäftsfähige Person.
3.2
Ist keine Abnahme-Person anwesend, gilt die Arbeit als abgenommen.
4.1
Es gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste. Rabatte sind nicht dauerhaft bindend. Mehraufwand wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
4.2
Bei unvermeidbarer Erhöhung der Selbstkosten behalten wir uns eine Preisanpassung vor.
4.3
Die Zahlung erfolgt regelmäßig durch Überweisung auf Basis einer elektronisch versendeten Rechnung.
4.4
Barzahlung ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss vorab abgestimmt werden.
4.5
Bei orthopädischen oder therapeutischen Maßnahmen erfolgt die Abrechnung nach Aufwand.
4.6
Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Abnahme fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.7
Ein auf der Rechnung angegebenes Zahlungsziel ist ein freiwilliges Entgegenkommen. Bei Nichteinhaltung kann es entfallen.
4.8
Bei Zahlungsverzug wird nach 14 Tagen ein Mahnbescheid inkl. Mahngebühren versendet. Nach erneuter Mahnung behalten wir uns vor, die Geschäftsbeziehung zu beenden. Der offene Betrag bleibt zu zahlen und wird rechtlich eingefordert.
4.9
Tritt der Auftraggeber nach erfolgter Zahlung vom Vertrag zurück, kann eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Auftragswerts, mindestens jedoch der Preis für eine Barhufbearbeitung, einbehalten werden. Der Rest wird auf ein vereinbartes Konto zurückerstattet.
4.10
Rechnungen können bis zu drei Jahre nach Leistungserbringung ausgestellt werden.
Mit Abnahme und Zahlung endet der Werkvertrag.
5.1
Eine Garantie wird nicht übernommen, jedoch eine freiwillige Serviceleistung innerhalb von 5 Tagen. Diese ist bei Mängeln unverzüglich geltend zu machen.
5.2
Eine Gewährleistung besteht nur bei mangelhafter Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme.
5.3
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die in direktem und zeitlichem Zusammenhang mit seiner Arbeit stehen.
5.4
Die Serviceleistung und Haftung erlischt bei:
  • Missachtung von Empfehlungen zur Nutzung oder Haltung
  • Übermäßiger Belastung des Tieres
  • Schäden, die nicht vom Auftragnehmer verursacht wurden
  • Vorab genannten Risiken
5.5
Mängel sind dem Auftragnehmer sofort zu melden. Es muss Gelegenheit zur Nachbesserung bestehen.
5.6
Schäden sind umgehend zu melden. Eine Begutachtung durch Auftragnehmer, beauftragte Personen oder Versicherung muss ermöglicht werden.
5.7
Schadensersatz bei Mängeln ist auf den Auftragswert begrenzt. Bei sonstigen Schäden gilt die gesetzliche Mindesthaftung.
5.8
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften.
Für dich vor Ort – direkt am Stall
Wir betreuen Kunden direkt bei dir vor Ort – zuverlässig, planbar und mit festen Touren im Raum Fröndenberg. Dazu gehören Hemer, Menden, Iserlohn, Schwerte, Dortmund (Ost), Kamen, Unna, Hamm (Süd), Welver, Soest (West), Werl, Ense, Vosswinkel
Einsatzgebiet
Raum Fröndenberg & Umgebung
ca. 25 km Umkreis
wir sind regelmäßig in dieser Region unterwegs und betreue dort feste Kunden mit planbaren Terminen.
Kontakt / Anfrage
Zur Mark 19, 58730 Fröndenberg / Ruhr
+49 (170) 1244-488
info@weishaupt-hufbeschlag.de
Schreib mir einfach kurz – ich melde mich zeitnah zurück und wir schauen, ob ich dich in meine Tour einplanen kann.
Navigation
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Inhaber: Marcel Weishaupt
Zur Mark 19, 58730 Fröndenberg / Ruhr
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