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Weishaupt Hufbeschlag
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fröndenberg/Ruhr, 01.04.2026
Zwischen dem Eigentümer des zu bearbeitenden Equiden oder einer von ihm beauftragten geschäftsfähigen Person
(im Folgenden Auftraggeber) und Weishaupt Hufbeschlag in seiner Funktion
als gewerbetreibender Hufschmied (im Folgenden Auftragnehmer) wird mit beiderseitiger
Erklärung folgender Werkvertrag geschlossen.
1. Auftrag und Leistung
1.1
Der Vertrag kann mündlich (auch durch beauftragte Personen), telefonisch,
schriftlich (z. B. per E-Mail, Brief, Zettel, Aushang) oder per Textnachricht (z. B. SMS,
Messenger-Dienste) geschlossen werden und ist bindend.
1.2
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Hufbearbeitung und/oder
einer vereinbarten Leistung an einem in seinem Eigentum stehenden Pferd.
1.3
Erfolgt der Auftrag durch einen Beauftragten, ohne dass Anzeichen für eine
Beauftragung gegen den Willen des Eigentümers vorliegen, wird dessen Einverständnis vorausgesetzt.
1.4
Es wird ein gegenseitiger Werkvertrag geschlossen.
1.5
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Leistung nach bestem Wissen
und Gewissen in einer Form auszuführen, die dem Pferd in seiner natürlichen Bestimmung gerecht wird.
1.6
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Mitwirkung, insbesondere zur Sicherstellung
eines ordnungsgemäßen Ablaufs zum vereinbarten Zeitpunkt. Mehraufwand durch z. B. schwieriges Pferd,
vernachlässigte Hufe oder Arbeitsunterbrechung wird gemäß Punkt 5.1 zusätzlich berechnet.
1.7
Wird der Auftrag aus Sicht des Auftragnehmers aus Sicherheitsgründen abgelehnt (z.
B. wegen Wehrhaftigkeit des Tieres oder unzumutbarer Arbeitsumgebung), ist die Anfahrt zu vergüten –
mindestens in Höhe des Preises für eine Barhufbearbeitung laut aktueller Preisliste.
1.8
Muss der Auftrag aus Sicherheitsgründen während der Bearbeitung abgebrochen
werden, ist die bis dahin erbrachte Leistung anteilig oder vollständig zu vergüten.
1.9
Verursacht das Tier während der Bearbeitung einen Unfall, haftet der Eigentümer
für daraus entstehende Schäden, einschließlich Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Sachschäden.
1.10
Die Zusammenarbeit mit Tierärzten ist ausdrücklich Bestandteil des
Behandlungskonzepts. Dies umfasst auch das Anfordern oder Einsehen tierärztlicher Unterlagen wie
Röntgenbilder oder Befunde. Die Freigabe zur Weitergabe dieser Unterlagen an den Auftragnehmer
erfolgt ausschließlich durch den Kunden direkt gegenüber dem behandelnden Tierarzt. Diese Daten
dienen ausschließlich der bestmöglichen Behandlung des Pferdes.
1.11
Der Auftraggeber genehmigt dem Auftragnehmer im Rahmen der AGB die Anfertigung,
Speicherung und Aufbewahrung von Bildmaterial (z. B. Fotos, Videos) seines Pferdes zur Dokumentation
und Behandlungs-Verlaufskontrolle. Die Aufbewahrung erfolgt unter Beachtung geltender
Datenschutzbestimmungen. Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter weishaupt-hufbeschlag.de/datenschutzerklaerung.
1.12
Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsschluss, dass für das behandelte Pferd eine gültige
Haftpflichtversicherung vorliegt:
- Bei Privatpersonen: eine Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Bei gewerblich gehaltenen Pferden: eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung
2. Ort und Zeit
2.1
Ort und Zeit der Leistungserbringung werden einvernehmlich vereinbart.
2.2
Der Auftragnehmer arbeitet nur in Anwesenheit des Eigentümers oder einer
beauftragten geschäftsfähigen Person. Ausnahmen sind möglich.
2.3
Die Arbeitsumgebung muss sicher und geeignet sein. Für die Sicherheit haftet der
Auftraggeber oder Stallbetreiber. Ausnahmen können vereinbart werden.
2.4
Änderungen oder Stornierungen von Ort oder Zeit sind nur wirksam, wenn sie vom
Auftragnehmer bestätigt wurden.
2.5
Verspätungen von bis zu 30 Minuten durch unvorhergesehene Ereignisse gelten als
zumutbar.
2.6
Bei kurzfristiger Absage eines Termins weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten
Zeitpunkt wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 90 € inkl. 19 % MwSt. fällig.
2.7
Ist die Leistung aus sonstigen Gründen nicht möglich, kann ein Schadensersatz bis
zur Höhe des Auftragswerts geltend gemacht werden.
2.8
Bei höherer Gewalt oder offensichtlicher Unmöglichkeit entfällt der
Schadensersatzanspruch.
3. Abnahme
3.1
Die Abnahme erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Arbeit durch den Eigentümer
oder eine beauftragte geschäftsfähige Person.
3.2
Ist keine Abnahme-Person anwesend, gilt die Arbeit als abgenommen.
4. Preise und Zahlung
4.1
Es gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste. Rabatte sind nicht
dauerhaft bindend. Mehraufwand wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
4.2
Bei unvermeidbarer Erhöhung der Selbstkosten behalten wir uns eine Preisanpassung
vor.
4.3
Die Zahlung erfolgt regelmäßig durch Überweisung auf Basis einer elektronisch
versendeten Rechnung.
4.4
Barzahlung ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss vorab abgestimmt werden.
4.5
Bei orthopädischen oder therapeutischen Maßnahmen erfolgt die Abrechnung nach
Aufwand.
4.6
Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Abnahme fällig, sofern nichts anderes
vereinbart wurde.
4.7
Ein auf der Rechnung angegebenes Zahlungsziel ist ein freiwilliges Entgegenkommen.
Bei Nichteinhaltung kann es entfallen.
4.8
Bei Zahlungsverzug wird nach 14 Tagen ein Mahnbescheid inkl. Mahngebühren
versendet. Nach erneuter Mahnung behalten wir uns vor, die Geschäftsbeziehung zu beenden. Der offene
Betrag bleibt zu zahlen und wird rechtlich eingefordert.
4.9
Tritt der Auftraggeber nach erfolgter Zahlung vom Vertrag zurück, kann eine
Entschädigung in Höhe von 50 % des Auftragswerts, mindestens jedoch der Preis für eine
Barhufbearbeitung, einbehalten werden. Der Rest wird auf ein vereinbartes Konto zurückerstattet.
4.10
Rechnungen können bis zu drei Jahre nach Leistungserbringung ausgestellt werden.
5. Ende des Werkvertrages
Mit Abnahme und Zahlung endet der Werkvertrag.
5.1
Eine Garantie wird nicht übernommen, jedoch eine freiwillige Serviceleistung
innerhalb von 5 Tagen. Diese ist bei Mängeln unverzüglich geltend zu machen.
5.2
Eine Gewährleistung besteht nur bei mangelhafter Leistung zum Zeitpunkt der
Abnahme.
5.3
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die in direktem und zeitlichem
Zusammenhang mit seiner Arbeit stehen.
5.4
Die Serviceleistung und Haftung erlischt bei:
- Missachtung von Empfehlungen zur Nutzung oder Haltung
- Übermäßiger Belastung des Tieres
- Schäden, die nicht vom Auftragnehmer verursacht wurden
- Vorab genannten Risiken
5.5
Mängel sind dem Auftragnehmer sofort zu melden. Es muss Gelegenheit zur
Nachbesserung bestehen.
5.6
Schäden sind umgehend zu melden. Eine Begutachtung durch Auftragnehmer,
beauftragte Personen oder Versicherung muss ermöglicht werden.
5.7
Schadensersatz bei Mängeln ist auf den Auftragswert begrenzt. Bei sonstigen
Schäden gilt die gesetzliche Mindesthaftung.
5.8
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
6. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen unberührt. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften.
Weishaupt Hufbeschlag · Zur Mark 19, 58730 Fröndenberg / Ruhr
Stand: 01.04.2026
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